BAFA Förderung

Die Beratung kann mit bis zu 80%
bezuschusst werden

Wer kann gefördert werden?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – nach der Existenzgründung – können die „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU „erhalten, wenn sie

  • rechtlich selbständig sind und
    im Bereich

  • der gewerblichen Wirtschaft oder

  • der Freien Berufe am Markt tätig sind,

  • ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,

  • weniger als 250 Personen beschäftigen und

  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder

  • eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro aufweisen.

Wie hoch ist der Zuschuss für die Unternehmensberatung aus dem
Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ?

Im Förderzeitraum können klein- und mittelständische Unternehmen einen Beratungszuschuss von bis zu 8.750 Euro in den alten Bundesländern und bis zu 14.000 Euro in den neuen Bundesländern erhalten.

Unternehmen können

  • 2 Beratungen im Jahr in Anspruch genommen werden
    (maßgeblich hierbei ist der Zeitpunkt der Antragstellung) und insgesamt
  • insgesamt können bis zu 5 Beratungen in Anspruch genommen werden (während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie).

Alte Bundesländer
(ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier)
Land Berlin, Region Leipzig

Fördersatz 50%

maximaler Zuschuss je Beratung € 1.750,-

Neue Bundesländer
(ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig)
Region Lüneburg, Region Trier

Fördersatz 80%

maximaler Zuschuss je Beratung € 2.800,-.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen

  • wirtschaftlichen,
  • finanziellen,
  • personellen und
  • organisatorischen

Fragen der Unternehmensführung.

Weitere Beratungsinhalte z.B. im Bereich bzw. im Hinblick auf

  • Kosteneinsparungen
  • Anpassung des Geschäftsmodells
  • Fachkräftegewinnung und -sicherung

sind ebenfalls förderfähig.

Die Anträge werden bei Eignung von QuestCon vorbereitet