BAFA Förderung
Die Beratung kann mit bis zu 80%
bezuschusst werden
Wer kann gefördert werden?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – nach der Existenzgründung – können die „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU „erhalten, wenn sie
rechtlich selbständig sind und
im Bereichder gewerblichen Wirtschaft oder
der Freien Berufe am Markt tätig sind,
ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
weniger als 250 Personen beschäftigen und
einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder
eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro aufweisen.
Wie hoch ist der Zuschuss für die Unternehmensberatung aus dem
Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ?
Im Förderzeitraum können klein- und mittelständische Unternehmen einen Beratungszuschuss von bis zu 8.750 Euro in den alten Bundesländern und bis zu 14.000 Euro in den neuen Bundesländern erhalten.
Unternehmen können
- 2 Beratungen im Jahr in Anspruch genommen werden
(maßgeblich hierbei ist der Zeitpunkt der Antragstellung) und insgesamt - insgesamt können bis zu 5 Beratungen in Anspruch genommen werden (während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie).
Alte Bundesländer
(ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier)
Land Berlin, Region Leipzig
Fördersatz 50%
maximaler Zuschuss je Beratung € 1.750,-
Neue Bundesländer
(ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig)
Region Lüneburg, Region Trier
Fördersatz 80%
maximaler Zuschuss je Beratung € 2.800,-.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen
- wirtschaftlichen,
- finanziellen,
- personellen und
- organisatorischen
Fragen der Unternehmensführung.
Weitere Beratungsinhalte z.B. im Bereich bzw. im Hinblick auf
- Kosteneinsparungen
- Anpassung des Geschäftsmodells
- Fachkräftegewinnung und -sicherung
sind ebenfalls förderfähig.